China ändert Aufenthaltsregelungen für Ausländer

Nach dem Erlass des Gesetzes über die Ein- und Ausreise von Ausländern im Jahre 1985 haben chinesische Behörden für öffentliche Sicherheit praktische Maßnahmen eingeleitet und die Visa- und Aufenthaltsformalitäten für Ausländer weitestgehend standardisiert. Allein im Jahre 2004 haben chinesische Behörden für öffentliche Sicherheit die Einreise von rund 17 Millionen Ausländern genehmigt. Konnten Ausländer in China im Jahre 1985 nur 244 Regionen des Landes bereisen, sind es heute bereits 2650 Regionen. Ausländer, die zu Geschäftsverhandlungen und Reisen nach China kommen wollen, können sich mit einem Einladungsschreiben bei betreffenden chinesischen Behörden in offenen Häfen von 31 Städten, darunter Beijing, Tianjin, Shanghai, Wuhan und Changchun, ein Hafenvisum beantragen. Zudem dauert es heute nur noch fünf Arbeitstage nach der Antragstellung, bis Ausländer für China ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Im August 2004 wurden in China "Bestimmungen für einen permanenten Aufenthalt von Ausländern in China" erlassen. Diese Bestimmungen regeln die Vergabe der so genannten "Greencard".

"Die 'Bestimmungen für einen permanenten Aufenthalt von Ausländern in China' gelten als eine wichtige Maßnahme zur Förderung des Aufbaus der chinesischen Wirtschaft. Seit dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit insgesamt 687 Personen aus über 30 Ländern wie den USA und Kanada, eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Dies hat dazu geführt, dass hoch qualifizierte Fachkräfte ins Land strömten und auch der Kapitalzufluss zunahm. Zudem konnten dadurch die Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ländern gefördert werden," erklärte der chinesische Vizeminister für öffentliche Sicherheit, Meng Hongwei.

Quelle: China Internet Information Center
(China.org.cn, 24. November 2005)

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